Der Kieler Umweltwegweiser
Abflämmen
Nicht bewirtschaftete Flächen, Böschungen, Feldraine und Wegränder sind in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten für viele Kleintiere und Pflanzen häufig die letzten noch verbleibenden Rückzugs- und Lebensräume. Es ist daher verboten, die Bodendecke auf diesen Flächen und an Wegrändern abzubrennen, mit chemischen Mitteln niedrig zu halten oder zu vernichten.Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist mit einem erheblichen Bußgeld zu rechnen.
Ordnungswidrigkeiten:
Umweltschutzamt
Untere Naturschutzbehörde
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:
Adressen
Feuerwehr
Westring 325
24116 Kiel
Fax 0431 5905-147
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel