Der Kieler Umweltwegweiser
Altlasten
In der Vergangenheit hat der sorglose Umgang mit Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen dazu geführt, dass zahlreiche Flächen mit Schadstoffen belastet sind. Diese Flächen werden im Umweltschutzamt im Boden- und Altlastenkataster geführt.
Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind:
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte),
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Altlastenverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen lediglich der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Sollten Sie Fragen zu Altlasten oder zur Altlastenbearbeitung haben, so wenden Sie sich an das
Adressen
Umweltschutzamt
Altlasten, Bodenschutz
Holstenstraße 108
24103 Kiel
Fax 0431 901-63781
Materialien
Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster Kiel
Umweltschutzamt, Formular 06.03.2024
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel