Der Kieler Umweltwegweiser
Artenschutzmaßnahmen
Durch Artenschutzmaßnahmen sollen die wegen der allgemein fortschreitenden Umweltveränderung zurückgehenden Arten gefördert werden. Dies kann z.B. durch Nisthilfen für bestimmte Vogelarten, Wildbienen, Hummeln (Hummeln, Wespen, Hornissen), aber auch für Fledermäuse und andere Tiergruppen erfolgen. Die Einrichtung und Betreuung von Krötenfangzäunen (Krötenwanderungen) ist ebenfalls eine Maßnahme des Artenschutzes.
Ohne den Schutz und eine Optimierung der gesamten Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzengruppen wird deren Überleben langfristig jedoch auch durch solche Artenschutzmaßnahmen nicht möglich sein. Sie schaffen nur kurzfristig Abhilfe.
Als Gartenbesitzer haben Sie die Möglichkeit, durch eine naturnahe Gartengestaltung und -pflege (Anlage von Kleingewässern und Trockenmauern, Umwandlung von Rasen- in Wiesenflächen, Anlage von Reisighaufen) für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren Lebensmöglichkeiten zu schaffen. Auch dadurch tragen Sie zum Artenschutz bei.
Artenschutzmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Kieler Umweltschutzfonds gefördert werden.
Adressen
Umweltschutzamt
Biotop- und Artenschutz
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Materialien
Artenschutz bei Baumaßnahmen
Umweltschutzamt LH Kiel, Infoblatt 2012
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel