Der Kieler Umweltwegweiser
Dosen- und Flaschenpfand
Seit dem 1. Januar 2003 gibt es eine Pfandpflicht auf ökologisch nachteilige Einweg-Getränkeverpackungen.Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure und sogenannte Alcopops in Einwegverpackungen (Dosen, Einwegflaschen aus Glas oder Kunststoff) werden mit einem Pfand belegt.
Adressen
Abfall- und Umweltberatung
Nachhaltigkeitszentrum
Europaplatz 2
24103 Kiel
Öffnungszeiten: Montag 14 - 16 Uhr, Donnerstag 10 - 12 Uhr
Materialien
"Dosenpfand" Fragen und Antworten
Umweltschutzamt Kiel, Infoblatt 04/2006
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel