Der Kieler Umweltwegweiser
Baumschutz
Bäume leisten aufgrund ihrer "Wohlfahrtsfunktion" einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität einer Stadt. Sie filtern z.B. den Staub, verbessern das Kleinklima, produzieren Sauerstoff, dienen Tieren als Lebensraum und verschönern das Stadtbild.
Viele Bäume im Kieler Stadtgebiet stehen aufgrund verschiedener Vorschriften unter Schutz:
- So hat die Landeshauptstadt Kiel eine Baumschutzsatzung und eine Baumschutzverordnung erlassen, durch die Bäume ab einer bestimmten Größe pauschal unter Schutz gestellt werden (siehe Materialien).
- Eine Vielzahl alter und besonders markanter Bäume wurden als Naturdenkmale ausgewiesen und unterliegen einem verstärkten Schutz.
- Darüber hinaus können Einzelbäume, aber auch Baumgruppen und ganze Baumbestände in Bebauungsplänen als "zu erhalten" festgesetzt worden sein.
Bei Baumaßnahmen und Freiflächengestaltungen muss auf diese Vorschriften Rücksicht genommen werden. So schadet den Bäumen jede Art von Bodenverdichtung, -versiegelung, -auftrag und -abtrag im Wurzelraum. Sollen unter Schutz stehende Bäume aus zwingendem Grund entfernt werden, ist ein entsprechender Antrag (siehe Antragsformular bei Materialien) beim Umweltschutzamt zu stellen.
Im Übrigen gibt es auch zeitliche Beschränkungen für das Beschneiden oder Fällen von Bäumen im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September (siehe Hecken, Heckenschnitt).
Noch ein Tipp: Jeder kann stressgeplagten Straßenbäumen helfen, indem er den Boden der Baumscheiben lockert, sie bepflanzt, die Bäume bei anhaltender Trockenheit gießt (allerdings nicht mit Putzwasser!) und vor allem sein Fahrzeug nicht auf Baumscheiben abstellt.
Adressen
Umweltschutzamt
Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Fax 0431 901-63780
Materialien
Baum und Heckenschnitt
Umweltschutzamt, Internetseite
Bezugsmöglichkeiten:
Baumfällantragsformular
Umweltschutzamt, Internetseite
Bezugsmöglichkeiten:
Baumschutzsatzung
Landeshauptstadt Kiel, Satzung
Bezugsmöglichkeiten:
Baumschutzverordnung
Landeshauptstadt Kiel, Verordnung
Bezugsmöglichkeiten:
Bezugsmöglichkeiten:
Baumschutzsatzung
Landeshauptstadt Kiel, Satzung
Bezugsmöglichkeiten:
Baumschutzverordnung
Landeshauptstadt Kiel, Verordnung
Bezugsmöglichkeiten:
Bezugsmöglichkeiten:
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel