Förderung aus dem ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" beantragen

Infos zu Häufigen Fragen

Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einreichen:

  • Kofinanzierungsbestätigung
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Stellenbeschreibungen
  • Banknachweis


Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Sie können einen Antrag stellen

  • als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
  • als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
    • freie und öffentliche Einrichtung,
    • Kommune,
    • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
    • sonstiger gemeinnütziger Träger,
    • Forschungsinstitut,
    • Verband und
    • Unternehmen

Das Förderverfahren für das ESF-Plus Programm WIR ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger (im Kooperations- oder Projektverbund) zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
  • Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Aspekte der Eignung und Finanzierung, Bildung und Kooperation des Kooperations- oder Projektverbundes, Qualität des Projektkonzepts, Qualität des Arbeits- und Zeitplans, Verstetigung und Transfer sowie Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Zu Schritt 2:

  • Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Worum geht es?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am deutschen Arbeitsmarkt fördern. Dies geschieht durch das ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (nachfolgend: WIR-Programm).

Das WIR-Programm hat folgende Zielgruppen:

  • Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
  • Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen

Ziele der Förderung sind:

  • die stufenweise und nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung, die Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Zweck des Nachholens eines Schulabschlusses sowie die Begleitung des Übergangs SchuleBeruf der Zielgruppe;
  • der Erhalt, die Erhöhung sowie die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
  • die strukturelle Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit und Bildung.

Ebenfalls gefördert werden Sie für die

  • digitale Ansprache und Erstinformation sowie
  • bei Bedarf die Verweisberatung der Zielgruppe, die von den Angeboten vor Ort nur unzureichend erreicht wird.

Sie werden als Projektträger gefördert, der in Kooperations- oder Projektverbünden organisiert ist (in einem Netzwerk).

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro.

Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.


Zuständige Stellen

Auch interessant

Termine vereinbaren

Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

Die Nummer, die alles weiß

Logo 115 - Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.

Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß: 115 - die einheitliche Behördennummer